Tattoos als wirksame Patientenverfügung? – Das sagt die Rechtslage in Österreich

Nov 01, 2020

Tattoos als wirksame Patientenverfügung

Ob verlorene Wette oder ernstgemeinte Patientenverfügung: Einige Menschen lassen sich ihren letzten Willen (zum Beispiel „nicht reanimieren!“) auf die Haut tätowieren – und erwarten, dass sich Ärzte im Notfall dran halten. Doch sind solche Willenserklärungen tatsächlich wirksam? Im Folgenden schauen wir uns drei Fallbeispiele an und erläutern die Rechtslage in Österreich.

Patientenverfügung auf der Haut:

3 bekannte Fälle

  • Die Niederländerin Nel Bolten tätowierte sich die Worte „Nicht reanimieren!!! Ich bin 91“ auf Holländisch ins Dekolleté. Auf Anfrage erklärte der zuständige Minister das Tattoo als rechtsgültig.
  • In Deutschland tätowierte sich der Rentner Bernd Reinhold „Do not reanimate“ (zu Deutsch: „Nicht reanimieren“) auf die Brust. Da er bereits eine Nahtod-Erfahrung gemacht hatte, wollte er mit seinem Tattoo auf Nummer sichergehen und eine weitere Nahtod-Situation verhindern.
  • In Florida kam ein 70-jähriger Patient bewusstlos in die Notaufnahme. Ähnlich wie der deutsche Rentner hatte der Patient auf der Brust das Tattoo „DO NOT RESUSCITATE“ (DNR) und darunter seine Unterschrift tätowiert. Die Ärzte in der Notaufnahme wussten jedoch von einem Patienten, der an seinem tätowierten DNR-Tattoo nicht festhalten wollte und es lediglich nicht hatte entfernen lassen. Deshalb entschieden sich die Ärzte trotz Tattoo zunächst für eine Wiederbelebung. Dann schalteten sich die Ethik- und Rechtsexperten der Klinik ein und entschieden, dass das Tattoo dem Patientenwillen sehr wahrscheinlich entspreche. Der Mann starb am nächsten Morgen.

In vielen Fällen entscheiden sich Menschen für solche Tätowierungen, damit ihre Wünsche im Notfall sofort sichtbar sind. Mittlerweile gibt es jedoch viele Anbieter, die Patientenverfügungen mit einem Notfall-QR-Code anbieten. Diesen Code können Sie auf Ihre Gesundheitskarte oder Personalausweis kleben, damit Ärzte Ihre Patientenverfügung sofort per Smartphone abrufen können. Das vermeidet aufwändiges Suchen der Patientenverfügung und Verzögerungen im Notfall.

Die Rechtslage in Österreich ist eindeutig

Ein tätowierte Patientenverfügung auf der Haut hat in Österreich keine rechtliche Grundlage. Trotz Tattoo müssen Ärzte zunächst alle Maßnahmen ergreifen, um den Patientenzustand zu stabilisieren oder den Patienten wiederzubeleben. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Zum einen droht den Ärzten eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn sie nicht alles versuchen, um den Patienten wiederzubeleben.
  • Zum anderen ist ein Tattoo für Ärzte nicht eindeutig – weder in Österreich noch in anderen deutschsprachigen Ländern. Für Mario Krammel, Oberarzt bei der Wiener Berufsrettung, ist ein tätowierter Patientenwillen höchstes eine „beachtliche Patientenverfügung“. Der Notarzt muss den Patientenwillen berücksichtigen, ist rechtlich jedoch nicht daran gebunden.

Wichtig: Manchmal kommt es auch vor, dass sich Menschen Patientenverfügungen oder letzte Wünsche auf die Haut tätowieren, die nicht ernst gemeint sind. Beispielsweise im alkoholisierten Zustand oder nach einer verlorenen Wette. Das Problem? Viele Menschen kennen die Rechtslage nicht und wissen auch nicht, dass ein solches Tattoo im Ernstfall zu Verwirrung und ernsthaften Verzögerungen führen kann. Vor allem Ersthelfer und Laienreanimierer könnten den tätowierten Wunsch dann tatsächlich beachten – obwohl das Tattoo eigentlich nur ein „Scherz“ war.

Was können Sie also tun?

  • Verfassen Sie eine wirksame (schriftliche!) Patientenverfügung. Nur so können Sie sich für den Ernstfall tatsächlich absichern und auch Selbstbestimmung ausüben, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig sind. Eine tätowierte Patientenverfügung ist selten eine Hilfe für Ärzte und Notfallmediziner.
  • Verfassen Sie ein Testament, um Ihren Nachlass zu regeln. Einen guten Überblick zur Erstellung eines Testaments bietet der kostenlose Ratgeber von Patientenverfügung.digital.
  • Sollten Sie bereits eine Patientenverfügung auf die Haut tätowiert haben, sollten Sie dieses Tattoo entfernen lassen. Wenn Sie das nicht tun, kann ein Tattoo im Ernstfall zu Missverständnissen führen. Die Entfernung gelingt mittlerweile problemlos mit einer Laser-Tattooentfernung.